Bereits am Dienstag dieser Woche hat sich der NWVV aufgrund der stabilen bzw. steigenden Infektionszahlen in vielen NWVV-Regionen dazu entschlossen, das kommende Spielwochenende 31.10./01.11.2020 in allen Leistungsklassen auszusetzen. Dies gilt auch für die NWVV Region Hannover. Davon betroffen sind die Spiele der Jugendligen, sowie die Spiele von der Kreisligen bis hoch zur Oberliga und auch die Pokalspiele.
Nachdem am 28. Oktober in der Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder u.a. ein bundesweiter Stopp des Amateursports ab dem 2. November und bis zum 30. November beschlossen wurde, haben dann das DVV-Präsidium und der DVV-Vorstand den Spielbetrieb auf Vorschlag des Bundesspielwartes auch in sämtlichen Dritten Ligen sowie Regionalligen ab sofort ausgesetzt.
Damit entfallen auch an diesem Wochenende (30. Oktober bis 1. November) alle Spieltage in sämtlichen Dritten Ligen sowie Regionalligen.
Nicole Fetting, Generalsekretärin des DVV, sagt: „Wir nehmen die Corona-Situation, die Ängste und Bedenken der Volleyball-Teams in den Vereinen sehr ernst und sind uns unserer Fürsorgepflicht bewusst. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, dass wir bereits den Spieltag vor dem Inkrafttreten der neuen Maßnahmen ab dem 2. November absagen. Wir hoffen, dass alle damit verantwortungsbewusst umgehen, damit wir ab Dezember den Spielbetrieb fortsetzen können. Ein Saison-Abbruch soll die letztmögliche Option bleiben. Bedanken möchte ich mich bei unserem Ehrenamt sowie allen Sportlerinnen und Sportlern, die in den vergangenen Monaten mit ihrer Arbeit und Besonnenheit den Spielbetrieb erst ermöglicht haben.“
Gerald Kessing, Bundesspielwart des DVV, sagt: „Der Schutz unserer Sportlerinnen und Sportler sowie deren Angehörigen hat größte Priorität. Wir hoffen, dass die schnelle und konsequente Umsetzung der heute beschlossenen Maßnahmen der Regierung dazu führen, dass wir bald wieder trainieren und spielen dürfen. Der Bundesspielausschuss wird die Zeit nutzen, um Szenarios zu erarbeiten, die eine Weiterführung des Spielbetriebs nach Beendigung der Beschränkungen ermöglichen.“